Zum Schutz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besteht weiterhin FFP2-Maskenpflicht. Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und 16. Geburtstag müssen nur eine medizinische Gesichtsmaske tragen.
Personen ohne entsprechende Maske muss leider der Zutritt verweigert werden; dies gilt auch dann, wenn ein ärztliches Attest vorgelegt wird.
Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind von der Maskenpflicht befreit.
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Leider sind die Wasserspiele im Schlosspark Fantaisie aufgrund von Reparaturarbeiten bis auf Weiteres nicht in Betrieb.
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